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   OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 580/97   

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https://dejure.org/1998,12092
OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 580/97 (https://dejure.org/1998,12092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1998 - 4 L 580/97 (https://dejure.org/1998,12092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1998 - 4 L 580/97 (https://dejure.org/1998,12092)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 BSHG; § 12 BSHG; § 387 BGB; § 389 BGB
    Mietübernahmeerklärung; Anspruch des Vermieters; Sozialhilfe; Kostenübernahmeerklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietübernahmeerklärung; Anspruch des Vermieters; Sozialhilfe; Kostenübernahmeerklärung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Berlin, 21.01.2008 - S 119 AS 744/07

    Arbeitslosengeld II - Unterbringungskosten in einem Wohnheim für wohnungslose

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 19.05.1994 - 5 C 33/91 - nachfolgend auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.03.1998 - 4 L 580/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2000 - 22 A 5519/98 - Bayerischer VGH, Urteil vom 13.01.2006 - 12 B 03.1174 - alle abrufbar unter juris) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: "Weder das wirtschaftliche Interesse des Vermieters an einem potenten und zuverlässigen Zahler in Gestalt des Sozialhilfeträgers noch das vom Sozialhilfeträger verfolgte öffentliche Interesse daran, einem Unterkunft Suchenden Unterkunft und Heizung zu sichern, (ist) schon für die Annahme ausreichend, der Sozialhilfeträger wolle mit seiner Erklärung, er "übernehme" die Kosten der Unterkunft für den Hilfesuchenden und werde sie unmittelbar an den Vermieter zahlen (überwiesen), eine eigene materiellrechtliche Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter, mithin eine verbindliche Kostenzusage, begründen." Es müssten vielmehr "besondere Umstände hinzutreten, um die Annahme zu rechtfertigen, eine dem Vermieter gegenüber abgegebene Übernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers beschränke sich nicht auf die Mitteilung des Sozialhilfeanspruchs und der direkten Zahlungsweise, sondern bezwecke mehr, nämlich die Begründung einer materiellrechtlichen Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermieter.
  • VG Lüneburg, 24.08.2004 - 4 A 398/02

    Anspruch auf Leistung aus einer Verpflichtungserklärung; Eröffnung des

    Soweit sich der Beklagte auf das von ihm im Klageverfahren eingereichte Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. März 1998 - 4 L 580/97 - beruft, lag dem ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1999 - 12 L 4360/99

    Anspruch des Vermieters gegen den Sozialhilfeträger; Akzessorietät; Erklärung,

    Erklärungen des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Vermieter zur Abwendung einer drohenden Räumung der Mietwohnung des Hilfesuchenden kommen in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 33.91 -, BVerwGE 96, 71 ff. ; Nds. OVG, 4. Senat, Urteil vom 25. März 1998 - OVG 4 L 580/97 -), unbeschadet dessen, ob sie öffentlich- oder privatrechtlicher Natur sind (für die allein zivilrechtliche Natur: BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1993 - BVerwG 5 B 26.93 -, BVerwGE 94, 229-234; dort noch ausdrücklich offengelassen für sogenannte Miet garantien, vgl. ebenda ).
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